Herzlich Willkommen

Zahnärztliche Praxis Thomas C. Bartels 

                       und Team

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Aktuelles aus der Zahnmedizin

Liebe Patienten,


durch ständige Veränderungen in der
Gesetzgebung herscht eine große
Verunsicherung darüber, welche
Behandlungen die Kassen
übernehmen und für welche
Behandlungen Sie selbst die Kosten
tragen müssen. Mit dieser Information
möchten wir Ihnen eine kleine Hilfe zu
den dringensten Fragen geben. In
eienem persöhnlichen Gespräch beraten
wir Sie gerne zu individuellen fragen
für Ihre optimale Behandlung.

Grundleistungen


Was wird von den Krankenkassen
komplett bezahlt oder bezuschusst?
       Alle notwendigen
       Grundleistungen nach § 12 des
       Sozialgesetzbuches
       Dabei wird vom Gesetz
       vorgeschrieben, dass die
       Behandlung notwendig,
       ausreichend, wirtschaftlich und
       zweckmäßig sein muss. Dazu
       gehören z.B folgende
       Behandlungen:
                  *       Schmerzbehandlung
                  *       Zahnfüllungen mit einem einfachen
                          Füllungsmaterial (Amalgam, Zemente...)
                  *       Untersuchung 2x pro Jahr
                  *       Zahnsteinentfernung 1x pro Jahr
                  *       Kinderprophylaxe bis zum 18. Lebensjahr
                  *       Einfache Wurzelbehandlungen
                  *       Standardkronen
                  *       Versorgung von Zahnlücken
                           mit einfachen Brücken oder Prothesen
                          

Mehrleistungen


Bei welchen Behandlungen müssen
Sie etwas dazu bezahlen?
      Bei Kassenbehandlungen, die mit
      besseren Materialien oder
      aufwendigeren Techniken
      durchgeführt werden.
      Dazu gehören z.B. folgende
      Behandlungen:
                  *     Zahnfarbende Composite-Füllungen
                  *     Laborgefertigte Füllungen
                        (Inlays)
                  *     Neue Techniken in der
                        Kariesentfernung
                  *     Aufwendigere Kronen,
                        Brücken oder Prothesen

Komfortleistungen


Für welche Behandlungen müssen
Sie komplett selbst zahlen?
     Alle Behandlungen, die nicht von
     den Krankenkassen bezuschusst
     werden dürfen.
     Dazu gehören z.B. folgende
     Behandlungen:
                 *    Implantate
                 *    Komplizierte
                      Wurzelkanalbehandlungen
                 *    Prophylaxe für Erwachsene
                 *    Zahnreinigung einschließlich Politur
                 *    Zahnärztliche Kosmitik
                      (z.B. Bleichen von Zähnen)
                 *    Prothesenreinigung
                 *    Keramikfacetten
                 *    Verbindungselemente statt
                      Prothesenklammern
                 *    ... und alle Behandlungen, die
                      über das notwendige, ausreichende,
                      zweckmäßige und wirtschaftliche Maß
                      hinausgehen.