Grundleistungen
Was wird von den Krankenkassen komplett bezahlt oder bezuschusst? Alle notwendigen Grundleistungen nach § 12 des Sozialgesetzbuches Dabei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss. Dazu gehören z.B folgende Behandlungen: * Schmerzbehandlung * Zahnfüllungen mit einem einfachen Füllungsmaterial (Amalgam, Zemente...) * Untersuchung 2x pro Jahr * Zahnsteinentfernung 1x pro Jahr * Kinderprophylaxe bis zum 18. Lebensjahr * Einfache Wurzelbehandlungen * Standardkronen * Versorgung von Zahnlücken mit einfachen Brücken oder Prothesen
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